Wissenswertes

Wissenswertes rund um die Psychotherapie

Setting

Die Therapie findet meist im Rahmen von wöchentlichen Sitzungen á 50 Minuten in meiner Praxis statt. 
Zwischen den Sitzungen soll anhand von vereinbarten Aufgaben (z.B. Fragebögen ausfüllen, Protokolle führen, Verhaltens-experimente durchführen etc.) der Transfer der besprochenen Inhalte und Themen in den Alltag ermöglicht werden.

Dauer

Die Länge der Therapie ist abhängig von der Komplexität der Symptomatik, weshalb keine Pauschalaussage getroffen werden kann. Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet für gewöhnlich wöchentlich statt. Eine Verhaltenstherapie kann dabei bis zu insgesamt 80 Sitzungen umfassen.

Vorgehen

Zu Beginn der Therapie steht die Explo-ration der Symptomatik, der Aufbau der therapeutischen Beziehung (gegenseitiges Kennenlernen) sowie das Ableiten von rea-listischen Therapiezielen im Vordergrund. Das weitere Vorgehen sowie die ausgewählten Methoden und Interventio-nen basieren bei mir auf kognitiv-verhaltenstherapeutischen Grundlagen.

Kosten

Abhängig vom Versicherungsstatus des Klienten kommen verschiedene Kosten-träger für die Kostenübernahme einer Psychotherapie in Deutschland in Betracht.

Gesetzliche Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei bestehendem Versicherungsschutz in voller Höhe von der gesetzlichen Kranken-kasse übernommen. 

Private Krankenversicherung/Beihilfe
Je nach individuellem Vertrag werden keine, anteilig oder die gesamten Kosten der Psychotherapie übernommen. Sie erhalten in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, welche sich in der Rechnungs-stellung an der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" orientiert.

Selbstzahler
Ähnlich wie bei den Privatpatienten erhalten Sie in regelmäßigen Abständen eine Rechnung von mir, welche sich in der Rechnungsstellung an der "Gebühren-ordnung für Psychotherapeuten" orientiert.

Schweigepflicht

Als Psychologische Psychotherapeutin unterliege ich, wie auch die Ärzte, der gesetzlichen Schweigepflicht. Dies bedeutet, dass keine Inhalte, Informationen oder persönliche Daten, die in der Therapie besprochen werden, von mir unbefugt und ohne Ihr Einverständnis weitergegeben werden darf. Ihre sensiblen Daten und persönlichen Informationen sind demnach geschützt. Die Schweigepflicht besteht auch vor Gericht und darf nur in einigen Ausnahmesituationen gebrochen werden (z.B. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).

Ziele

Ihre individuellen Therapieziele werden wir zu Therapiebeginn gemeinsam besprechen und konkretisieren. 
Häufige Ziele sind dabei: 
  • Reduktion/Linderung von seelischen und/oder körperlichen Beschwerden
  • Aufhellung oder Stabilisierung der Stimmungslage
  • Strukturierung des Alltags, Auf-nahme von angenehmen Aktivitäten
  • Stärkung der Selbstfürsorge (eigene Bedürfnisse wahrnehmen und angemessen ausdrücken, Grenzen wahren) und/oder des Selbstwert-gefühls
  • Ausbau von sozialen Kompetenzen
  • Aktivierung und Stärkung von vorhandenen Ressourcen
  • Schulung der Achtsamkeit (z.B. wertungsfreie Wahrnehmung von Gefühlen, Verbesserung der Selbst- und Körperwahrnehmung)
  • Wert- und Zielklärung inkl. Ausblick auf die eigene Zukunft
  • Stressmanagement und Resilienz (psychische Widerstandskraft)
  • Problemlösetraining
  • Umgang mit unangenehmen Gefühlen (Emotionsregulation) und Anspannungszuständen
  • Fähigkeitentraining (Skills)
  • Zu welchen Zeiten findet die Psychotherapie in dieser Praxis statt?

    Die Therapiezeiten sind Montag - Donnerstag von 10-17 Uhr nach individueller Vereinbarung.

  • Welches Verfahren wird in dieser Praxis angewendet?

    In dieser Praxis wird ambulant nach den Grundlagen der kognitiven Verhaltenstherapie behandelt.


    Verhaltenstherapie

    Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der PatientIn erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die PatientIn zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

  • Wann besteht überhaupt der Bedarf für eine ambulante Psychotherapie?

    Um bei Ihnen persönlich zu klären, ob zum jetzigen Zeitpunkt der Bedarf für eine ambulante Psychotherapie besteht, ist es möglich im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde für einen unverbindlichen ersten Gesprächstermin in meiner Praxis vorbeizukommen. 

    Grundsätzlich kann man sagen, dass bei einer subjektiv empfundenen Belastung bzw. Leidensdruck eine Psychotherapie eine denkbare Möglichkeit für den Umgang mit dieser Situation darstellt. 

  • Ist eine Überweisung erforderlich?

    Um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, ist keine Überweisung durch einen Haus- oder Facharzt erforderlich.

  • Welche Folgen hat das Stellen der Diagnose?

    Im deutschen Krankenversicherungsystem  ist es erforderlich, dass eine Diagnose  spätestens nach Abschluss der probatorischen Sitzungen und im Rahmen der Antragsstellung für den Beginn der Behandlung gestellt wird. Die Diagnose wird bei der Krankenkasse in Ihren Unterlagen gespeichert und ist dort geschützt. Inhaltliche Aspekte, die die Therapie betreffen, werden der Krankenkasse nicht mitgeteilt.

    Die Diagnose einer psychischen Erkrankung kann Auswirkungen auf zukünftige versicherungsrechtliche Entscheidungen haben. So kann es sein, dass Sie u.U. bei Anträgen für eine private Krankenversicherung abgelehnt werden, keine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung mehr abschließen und Schwierigkeiten bei einer Verbeamtung bekommen könnten. 

    Wägen Sie daher für sich ab, ob Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie noch entsprechende Versicherungsanträge stellen wollen. 

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