Die Therapiezeiten sind Montag - Donnerstag von 10-17 Uhr nach individueller Vereinbarung.
In dieser Praxis wird ambulant nach den Grundlagen der kognitiven Verhaltenstherapie behandelt.
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der PatientIn erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die PatientIn zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.
Um bei Ihnen persönlich zu klären, ob zum jetzigen Zeitpunkt der Bedarf für eine ambulante Psychotherapie besteht, ist es möglich im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde für einen unverbindlichen ersten Gesprächstermin in meiner Praxis vorbeizukommen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass bei einer subjektiv empfundenen Belastung bzw. Leidensdruck eine Psychotherapie eine denkbare Möglichkeit für den Umgang mit dieser Situation darstellt.
Um eine Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können, ist keine Überweisung durch einen Haus- oder Facharzt erforderlich.
Im deutschen Krankenversicherungsystem ist es erforderlich, dass eine Diagnose spätestens nach Abschluss der probatorischen Sitzungen und im Rahmen der Antragsstellung für den Beginn der Behandlung gestellt wird. Die Diagnose wird bei der Krankenkasse in Ihren Unterlagen gespeichert und ist dort geschützt. Inhaltliche Aspekte, die die Therapie betreffen, werden der Krankenkasse nicht mitgeteilt.
Die Diagnose einer psychischen Erkrankung kann Auswirkungen auf zukünftige versicherungsrechtliche Entscheidungen haben. So kann es sein, dass Sie u.U. bei Anträgen für eine private Krankenversicherung abgelehnt werden, keine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung mehr abschließen und Schwierigkeiten bei einer Verbeamtung bekommen könnten.
Wägen Sie daher für sich ab, ob Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie noch entsprechende Versicherungsanträge stellen wollen.