Psychotherapie

Was ist Psychotherapie? 
*die Inhalte der Informationsseiten sind in Anlehnung an das PTV10 (Patienteninformation)

Unter einer Psychotherapie versteht man die Behandlung von psychischen ("seelischen") Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Es werden verschiedene Psychotherapieverfahren ("Schulen") unterschieden. In Deutschland werden von der Krankenkasse die Kosten für folgende Verfahren übernommen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse. Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. konkrete Aufgaben um z.B. Ängste zu bewältigen, Protokollieren von Gedanken).

Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch einen Arzt erforderlich, um die Frage zu klären, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich sein können.

  • Wie funktioniert eine Psychotherapie?

    Die psychotherapeutische Behandlung hilft seelisches Leid und seelische Krankheit durch das Gespräch mit einer TherapeutIn mit spezieller Ausbildung zur Behandlung psychischer Erkrankungen zu lindern oder zu bessern. Die Behandlung kann mit der TherapeutIn allein oder im Rahmen einer Gruppenbehandlung erfolgen.

    Die Sitzung einer Einzelbehandlungen dauert i.d.R.  50 Minuten, Gruppentherapien haben eine Sitzungsdauer von 100 Minuten. Die Gesamtdauer der Therapie ist von der Komplexität der Symptomatik abhängig, weshalb hier keine pauschalen Aussagen getroffen werden können. 


    Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen PatientIn und TherapeutIn sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapieverfahren den Erwartungen und Bedürfnissen der PatientIn entspricht.


    Auf dieser Grundlage bietet eine Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie gemachte Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolgedessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.

  • Wie beantrage ich eine Psychotherapie?

    Seit 2017 ist es erforderlich, dass vor Aufnahme einer Psychotherapie eine sogenannte  "Psychotherapeutische Sprechstunde" durchgeführt wird. Die psychotherapeutische Sprechstunde gilt dabei als niederschwelliges Angebot für Menschen mit psychischer Belastung, damit eine erste Einschätzung darüber vorgenommen werden kann, ob zum aktuellen Zeitpunkt der Bedarf für eine ambulante Psychotherapie besteht.  


    Sollte die geschilderte Symptomatik und Belastung im Rahmen einer Psychotherapie mit ausreichendem Erfolg behandelt werden können, soll durch die psychotherapeutische Sprechstunde eine Empfehlung für den  Verfahrensschwerpunkt (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse) gegeben werden. 

    Auf dem Nachweis, dass Sie die psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben, wird eine erste Verdachtsdiagnose festgehalten, welche auch an die Krankenkasse übermittelt wird. 


    Im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde finden sogenannte probatorische Sitzungen statt. Ein weiteres Ziel im Rahmen dieser Gespräche ist das gemeinsame Kennenlernen und Abwägen, ob die "Chemie" zwischen PatientIn und  TherapeutIn stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. 

    Zu den Aufgaben der TherapeutIn zählen zu diesem Zeitpunkt eine Aufklärung über die Vorgehensweise im jeweiligen Therapieverfahren  sowie das gemeinsame Festlegen von Therapiezielen, die Behandlungsplanung und eine Prognose über die voraussichtliche Therapiedauer.


    Entscheiden sich PatientIn und TherapeutIn für eine Psychotherapie, stellen PatientIn und TherapeutIn gemeinsam einen Antrag an die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten. Wenn nach den 24 Sitzungen der Kurzzeittherapie eine Langzeittherapie erforderlich ist, stellt die TherapeutIn einen schriftlichen Antrag an die Krankenkasse, in der die Notwendigkeit der Fortführung der Behandlung dargelegt wird. Der Bericht wird ohne Nennung des Patientennamens in einem verschlossenen Umschlag an eine externe GutachterIn zur Prüfung übermittelt. Nach Prüfung der Antragsunterlagen verfasst die GutachterIn eine Stellungnahme, welche die Krankenkasse für die Kostenzusage berücksichtigt und ihre Entscheidung im Anschluss der Versicherten und  der TherapeutIn mitteilt.

  • Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?

    Eine psychotherapeutische Behandlung darf nur von Psychologischen PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sowie von psychotherapeutisch tätigen ÄrztInnen durchgeführt werden. Der Titel "Psychologischer Psychotherapeut" ist dabei geschützt und wird durch ein Staatsexamen mit dem Abschluss "Approbation in Psychologischer Psychotherapie" vergeben.


    Um die erbrachten Leistungen im Rahmen der Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen zu dürfen, ist eine Kassenzulassung erforderlich. 

    Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Hausärzten, Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie oder Fachärzten für Neurologie durchgeführt werden darf. Sollte im individuellen PatientInnenfall eine medikamentöse Mitbehandlung erfoderlich sein, so wird dies gemeinsam in der Therapie besprochen und der Prozess begleitet.

  • In welchem Rahmen kann man eine Psychotherapie machen?

    Es wird allgemein zwischen einer stationären, teilstationären oder ambulanten Behandlung unterschieden. 


    In einer akuten Krisensituation oder nachdem sich eine bereits vorhandene Symptomatik zugespitzt hat, kann eine stationäre Behandlung in einer Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik zunächst erforderlich sein. Hier stehen vor allem die Stabilisierung sowie der Abstand zu u.U. auslösenden Umgebungsfaktoren im Fokus der Behandlung. Im Anschluss an einen stationären Aufenthalt kann eine teilstationäre Weiterbehandlung z.B. in einer Tagesklinik sinnvoll sein. Hier steht vor allem das schrittweise Wiederankommen im Alltag und heimischen Umfeld im Vordergrund. Für den langfristigen Transfer in den Alltag empfiehlt sich eine ambulante Psychotherapie.


    Für eine ambulante Psychotherapie ist kein stationärer Aufenthalt in der Vorgeschichte erforderlich, vielmehr kann eine frühzeitig in Anspruch genommene Psychotherapie auch als Präventionsmaßnahme zur Abmilderung einer möglichen Verschlechterung der Symptomatik dienen. Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzel-, Gruppen- oder Kombinationsbehandlung  (Einzel + Gruppe) durchgeführt werden. 


    Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren, Behandlungsverlauf sowie aktueller Behandlungsphase (z.B. Expositionsphase in der Verhaltenstherapie) variieren und wird individuell von PatientIn und TherapeutIn vereinbart.

    Eine Gruppenpsychotherapie nutzt  den Austausch mit anderen Betroffenen als zusätzliche Beziehungserfahrungen und ermöglicht ein wechselseitiges Lernen zwischen den Teilnehmenden.

  • Welche psychotherapeutischen Verfahren werden in der ambulanten Psychotherapie unterschieden?

    Analytische Psychotherapie

    Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen PatientIn und TherapeutIn spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.


    Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

    Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Die PatientIn wird in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben und Verhalten zu erreichen.


    Verhaltenstherapie

    Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit der PatientIn erarbeitet, welche Bedingungen seiner Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird die PatientIn zur aktiven Veränderung seines Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Share by: